MitgliedschaftDer Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Hier können Sie den Mitgliedschaftsantrag herunterladen: GemeinschaftsarbeitDie Pflege der Anlage kann nur durch Gemeinschaftsarbeit gewährleistet sein. Daher ist jeder Pächter zu 12 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr verpflichtet. Wer Gemeinschaftsarbeit nicht leistet, muss einen entsprechenden finanziellen Ausgleich leisten. Pacht und VereinsbeitragDie aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung können Sie herunterladen: >> PDF Beitrags- und Gebührenordnung |