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Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Hier können Sie den Mitgliedschaftsantrag herunterladen:
>> PDF Mitgliedschaft

Gemeinschaftsarbeit

Die Pflege der Anlage kann nur durch Gemeinschaftsarbeit gewährleistet sein. Daher ist jeder Pächter zu 12 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr verpflichtet. Wer Gemeinschaftsarbeit nicht leistet, muss einen entsprechenden finanziellen Ausgleich leisten.

Pacht und Vereinsbeitrag

Die aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung können Sie herunterladen: >> PDF Beitrags- und Gebührenordnung

Ordentliches Mitglied

Ordentliche Mitglieder - sind die Pächter der Kleingartenparzellen innerhalb der Anlage. Kleingartenpächter können nur Bürger von Bamberg werden. Ordentliche Mitglieder, mit denen ein Pachtvertag abgeschlossen wurde, zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag und eine Aufnahmegebühr. Ordentliche Mitglieder ohne Abschluß eines Pachtvertrages zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag.

Außerordentliches Mitglied

Auf Antrag können Förderer des Vereins und Kleingartenbewerber vom Vorstand als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.

Ehrenmitglied

Die Mitgliederversammlung kann Persönlichkeiten, die sich um das Kleingartenwesen besonders verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Vorstandes, zu Ehrenmitgliedern ernennen.

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