+++ Cannabis im Kleingarten +++
Der Anbau von Cannabis im Bereich der Kleingartenanlage ist auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetztes nicht erlaubt.
Der Anbau ist lediglich im Bereich der Wohnung erlaubt. Der vom Gesetzgeber geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist im Kleingarten nicht gewährleistet.
Das Glück wächst im Schrebergarten!
Kleingärten haben eine hohe soziale Bedeutung. Sie bieten Freiraum, Ausgleich für das Berufsleben und die Möglichkeit des Gemeinschaftserlebens. Sie sind "soziales Grün" und sollen vorrangig Mietern von Wohnungen zur Verfügung stehen, die sich kein eigenes Haus mit Garten leisten können. Unter ökologischen Gesichtspunkten bietet die Vielfalt an Blühpflanzen, Hecken und kleinräumigen Refugien, Insekten, Vögeln und Kleintieren zahlreiche Lebensräume. Kleingärten sind grüne Oasen, die Kindern einen geschützten Spiel- und Aufenthaltsraum bieten, aber auch kreative Selbstverwirklichung bei der Gestaltung des Gartens und der Laube. Sie sind ein Lernraum für die Wechselbeziehung zwischen Mensch und Natur. Wenn Sie sich für einen Kleingarten interessieren, sind Sie herzlich eingeladen in unserer Gartenanlage am Sendelbach vorbeizukommen. Sie werden immer auf Gartenfreunde treffen, die sich über ein nettes Gespräch freuen. |
+++ Wasser-Notruf +++
Bei Wasserschäden bitte unverzüglich den Wasserwart anrufen:
Werner Fuchs: 0176 - 70 27 52 44 oder
Dietmar Schutty: 0170 - 67 10 050